
Wartende Fluggäste
Welche Rechte habe ich jetzt als Passagier? Müssen die Airlines mir ein Hotel bezahlen? Bekomme ich Entschädigung?
Generell gilt: Die Fluggesellschaften müssen ihre Passagiere in solchen Fällen umfassend informieren und betreuen. Anspruch auf Entschädigung haben Flugreisende in den meisten Fällen aber nicht. Das gilt auch für Bahnreisende, die zur Zeit ebenfalls Verspätungen hinnehmen müssen.
Wenn der Flughafen aufgrund des Winterwetters gesperrt werden muss, gilt das als höhere Gewalt. Airlines müssen in diesem Fall keine Entschädigung zahlen. Passagiere haben nur Anspruch auf Betreuungsleistungen, wie Petra von Rhein von der Verbraucherzentrale Bayern erklärt.
Ab zwei Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft gestrandete Passagiere mit Mahlzeiten und Getränken versorgen. Können Reisende erst am nächsten Tag fliegen, müssen sie kostenlos in einem Hotel untergebracht und dorthin gefahren werden.
Anders liegt der Fall, wenn die Fluggesellschaft eine Mitverschuld trägt, etwa weil sie das Flugzeug nicht rechtzeitig enteist. Dann könnte eine Entschädigung bis zu mehreren hundert Euro fällig werden – denn das Wetter ist vorhersehbar!
Rechtsanwalt Paul Degott aus Hannover rät, sich nicht vorschnell mit dem Hinweis auf höhere Gewalt von den Fluggesellschaften abspeisen zu lassen, sondern auf Ausgleichszahlungen zu bestehen.
Den Beweis, dass ein Flug wegen höherer Gewalt verspätet oder annulliert wurde, müsse die Fluggesellschaft erbringen. Entscheidend sei auch, so Degott, wie der Flughafen mit dem Wintereinbruch umgeht: Werden die Maschinen rechtzeitig enteist und die Landebahn geräumt?
Flugpassagiere sollten sich bei Verspätungen an ihre Fluggesellschaft wenden. Die Flughäfen bieten auf ihren Internetseiten jedoch in der Regel auch ausführliche Informationen über die aktuellen Flug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.
Bahnreisende erhalten die Antragsformulare für eine Erstattung oft bereits im Zug oder am Zielbahnhof. Sie können auch auf der Webseite des Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt herunter geladen werden (Telefon: 01805/20 21 78 für 14 Cent/Minute aus dem Festnetz). Dort gibt es auch weitere Infos und Hinweise.