Die Schweinegrippe ist kein Grund den langersehnten Urlaub abzusagen. Zumindest sehen das die Versicherer so. Auch äußere Einflüsse wie Ereignisse höherer Gewalt, zum Beispiel Naturkatastrophen liefern keine ausreichenden Gründe für die Versicherungen. Wenn Sie also aus Angst vor den neuen Grippeviren oder Anschlägen ihre Reise absagen, werden Sie von Ihrer Reiserücktrittsversicherung nichts bekommen, denn die zahlt nur wenn die Gründe für den Rücktritt die reisende Person direkt betreffen und mit Ihr im Zusammenhang stehen. Gibt das Auswärtige Amt Reisewarnung für das jeweilige Urlaubsland heraus, haben diese demnach für die Versicherung keine Bedeutung. Der Reiseveranstalter bietet allerdings meistens eine kostenlose Umbuchung an. Die Versicherer zahlen nur im Fall einer Krankheit, eines Unfalls oder wenn das Haus des Urlaubers in Flammen aufgeht. Sollte der Reisende vor oder während der Reise die Schweinegrippe bekommen, zahlen die Versicherungen ebenfalls. Ein Urlauber kann sich jedoch doppelt absichern neben den Reiserücktritts – Policen, welche die Stornierungskosten erstatten, kann der reisende zusätzlich eine Urlaubsabbruch – Police kaufen. Diese erstattet im Falle eines vorzeitigen Reiseabbruchs zusätzliche Fahrtkosten und ungenutzte Reiseleistungen.

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