Reiserecht: Reisebüros müssen Kunden über vorverlegte Flüge informieren
Monday, 30. August 2010Das Amtsgereicht Hamburg-Altona hat einem Kläger recht gegeben, der von seinem Reisebüro Schadenersatz verlangte, weil er den Ferienflieger nach Lanzarote verpasst hatte. Das Reisebüro hatte ihn nicht darüber informiert, dass der Flug von 12.30 auf 11.10 Uhr vorverlegt worden war, so dass er zu spät am Flughafen eintraf. Allerdings braucht das Reisebüro nicht den vollen eingeklagten Betrag zurückzuzahlen: Nach Ansicht der Richter trug der Kläger eine Mitschuld, da er sich nicht selbst kurz vor der Abreise noch einmal über die Flugzeiten informierte. Immerhin war die Reise sieben Monate im voraus gebucht worden und Flugzeitenänderungen sind nichts außergewöhnliches. Also: Sicherheitshalber alle Flugzeiten kurz vor der Abreise noch einmal rückbestätigen lassen!










